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AGBs

1.Unser Kleingedrucktes

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sollen die reibungslose Abwicklung Ihrer Aufträge sicherstellen. Deshalb sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil unserer Geschäftsbeziehung.

1.1. Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der Unternehmen der CKT Unternehmensgruppe. Sie sind Inhalt jedes Vertrags mit uns und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung mit Ihnen. Spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung anerkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre etwa ent-gegenstehenden abweichenden Bedingungen widersprechen wir ausdrücklich; unser Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Wenn wir mit Ihnen abweichende Bedingungen von diesen Bedingungen sowie Nebenabreden treffen, müssen diese zur Wirksamkeit durch unsere Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Nebenabreden, die von unseren im Außendienst beschäftigten Mitarbeitern getroffen werden. Diese Bestimmung gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel selbst.

1.2. Wenn wir Angebote erteilen, sind diese hinsichtlich Preises, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Erst wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigen, wird er für uns bindend. Unsere Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften, Maß- und Gewichtsangaben sowie in sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben über Qualität, Art, Beschaffenheit und Maßhaltigkeit unserer Leistungen sind nur verbindlich, wenn wir dies Ihnen ausdrücklich schriftlich bestätigen.

1.3. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht vor an allen Kostenvoranschlägen, Zeichnun-gen, Layouts und anderen Unterlagen; diese dürfen Sie Dritten nicht zugänglich machen oder vervielfältigen. Wir behalten uns alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder des Gebrauchsmuster-schutzeintrages vor.

1.4. Ihre Rechte uns gegenüber aus allen Verträgen dürfen Sie nicht an Dritte übertragen, also weder abtreten noch verpfänden.

1.5. Soweit uns ein offensichtlicher Irrtum, Schreib- oder Rechenfehler unterläuft, sind wir daran nicht gebunden. Ihnen erwächst daraus weder ein Anspruch auf Erfüllung noch Schadenersatz, es sei denn, uns trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder eines unserer vertretungsberechtigten Organe handelt fahrlässig gegen eine vertragswesentliche Pflicht.

1.6. Wenn Sie aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Auftrag zurücktreten, haben wir das Recht, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Kosten für Planung, Arbeitsvorbereitung, Lohn und Material sowie unseren entgangenen Gewinn, mindestens aber 25 % der Nettoauftragssumme, bei Sonderanfertigungen 35 %, ohne weiteren Nachweis in Rechnung zu stellen. Es bleibt uns vorbehalten, weiteren Schaden geltend zu machen. Ihnen bleibt es jedoch unbenommen nachzuweisen, dass uns keine oder geringere Kosten entstanden oder kein oder ein geringerer Gewinn entgangen ist.

2. Zur besonderen Beachtung

2.1. Unsere Arbeiten sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.2. Sie sind nicht berechtigt, die von uns im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge, Muster oder Layouts zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

2.3. Werden wir von Ihnen mit einer Präsentation oder Projektierung beauftragt, so erkennen Sie damit an, daß die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gelten unsere aktuelle Preisliste bzw. branchenübliche Honorarforderungen. Wir können in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch bei Nichtverwendung der eingereichten Ausar-beitungen oder erfolgten Beratungen.

2.4. Vorschläge und Weisungen Ihrerseits aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

3. Das kostet unsere Leistung

Unsere Preise und Nebenkosten verstehen sich ab Werk mit Ausnahme der Verpackung. Dabei sind für die Berechnung die von uns festgesetzten Maße, Gewichte oder Stückzahlen maßgeblich. Die vereinbarten Preise sind Grundpreise. Es sind nur insofern Festpreise, als sich die Rohstoffpreise oder Löhne bis zum Tage der Lieferung nicht erhöhen. In diesem Fall behalten wir uns eine Erhöhung der Preise vor; dies gilt auch, wenn uns mehr Kosten entstehen aus Gründen, die Sie zu vertreten haben. Forderungen in ausländischer Währung bestehen zumindest in Höhe des Euro-Wertes, den diese zum Zeitpunkt unseres Angebots hatten. Wenn wir nach ausdrücklicher Vereinbarung mit Ihnen Fracht und/oder andere Kosten übernehmen, gehen nach Angebotsabgabe eintretende Erhöhungen solcher Kosten zu Ihren Lasten. Schutz- und Beförderungsmittel müssen wir Ihnen ebenso wie die Verwendung gedeckter Wagen oder Spezialwagen gesondert berechnen.

4. Beachten Sie bei Fracht und Verpackung

4.1 Hier gilt unsere jeweilige Preisliste. Stellen wir Ihnen die Verpackung leihweise zur Verfügung, müs-sen Sie diese sofort franko an die Versandstelle zurückschicken. Zurückbleibende Warenreste vergüten wir Ihnen nicht. Soweit dadurch mehr Fracht oder Entfernungskosten entstehen, müssen Sie diese tragen. Mit Leihverpackungen müssen Sie besonders sorgfältig umgehen. Sie haften uns für alle Verluste oder Beschädigungen vom Versand bis zum Wiederankunftstage, auch in Fällen höherer Gewalt, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder der Schadensfall tritt infolge Fahrlässigkeit eines unserer vertretungsberechtigten Organe bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ein.

Leihverpackungen müssen Sie pünktlich zurückgeben. Bei Überschreitungen der Leihfrist berechnen wir Ihnen Miete.

4.2. Beauftragen wir Sie mit der Lieferung von Ware/Fracht an unsere Kunden, so schließen wir §412 HGB aus.

Der Frachtführer hat das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat ebenfalls für die betriebssichere Verladung zu sorgen.

5. So wickeln wir die Lieferung ab

5.1. Der Leistungsumfang kann sich geringfügig ändern. Wenn dadurch der Auftragszweck nicht beeinträchtigt wird, sind uns solche Änderungen auch während der Lieferzeit erlaubt. Hinsichtlich Kosten-voranschlägen wird § 650 Abs. 2 BGB abbedungen.

5..2. Genannte Liefer- und Leistungstermine bezeichnen lediglich das voraussichtliche Leistungsdatum, das wir in jedem Fall um einen Monat überschreiten dürfen. Wenn Sie eine Leistung nicht abnehmen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, können wir entweder Zahlung Zug um
Zug gegen Abnahme der Lieferung nach vorheriger Friststellung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts gilt Ziff. 1.6. sinngemäß.

5.3. Wenn Sie eine Lieferung auf Abruf bestellt haben, müssen Sie diesen Abruf innerhalb von drei Monaten schriftlich erteilen, gerechnet ab unserer Anzeige der Lieferbereitschaft. Nach Ablauf dieser Frist können wir entweder Rechnung Zug um Zug gegen Abnahme stellen oder bei fruchtlosem Ver-streichen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Ziff. 1.6. gilt sinngemäß.

5.4 Wenn wir Ihnen einen Liefertermin ausdrücklich zugesagt haben und diesen nicht einhalten, müssen Sie uns zunächst eine Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Lieferung gilt aber als rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware vor Fristablauf unser Lager oder vereinbarungsgemäß das Lager unseres Vorlieferanten verlassen hat.

5.5. Soweit Umstände oder Ereignisse eintreten, die uns die Lieferung unmöglich machen oder unzu-mutbar erschweren, wir aber diese Umstände oder Ereignisse nicht zu vertreten haben, z.B. Verkehrs-, Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, sind wir, auch wenn diese Umstände oder Ereignisse bei unserem Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung befreit. Wir können in diesem Fall aber auch nach unserer Wahl ohne Nachlieferverpflichtung vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eines unserer vertretungsberechtigten Organe verstößt fahrlässig gegen eine ver-tragswesentliche Pflicht.

5.6. Wegen allgemein verspäteter Lieferung haben Sie keinerlei Schadenersatzansprüche gegen uns, es sei denn, der Schaden beruhe auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen eines un-serer vertretungsberechtigten Organe.

Warenrücksendungen dürfen nur nach unserer schriftlichen Bestätigung erfolgen.

6. Wohin mit der Lieferung, wer trägt die Gefahr?

Wenn wir nichts Gegenteiliges vereinbart haben, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf Sie in dem Zeitpunkt über, in welchem die Ware unser Werk oder bei Direktlieferung von unserem Vorlieferanten dessen Werk verläßt oder Ihnen die Ware zur Verfügung gestellt wird. Bei Abrufaufträgen gilt der Zeitpunkt der schriftlichen Anzeige der Lieferbereitschaft.

Wenn wir die Ware zu Ihnen oder an einen von Ihnen bestimmten Ort transportieren, geschieht dies stets auf Ihre Gefahr, auch dann, wenn wir frachtfrei, fob oder cif verkauft haben. Wenn wir die Fracht bezahlen sowie bei Fob-Lieferungen steht uns die Wahl des Transportmittels zu. Wenn wir auf Ihren Wunsch im Eil- oder Expreßversand oder an einen anderen als den vertraglich festgelegten Ort liefern, tragen Sie auf jeden Fall die Mehrfrachtkosten. Dies gilt auch bei besonderer Beschaffenheit der Wa-re, also sperrige oder besonders umfängliche oder besonders empfindliche Güter.

Wenn sich der Versand aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung bereits mit der Versandbereitschaft auf Sie über. Wir sind aber in diesem Fall auf Ihr Anfordern bereit, notwendige Versicherungen in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung abzuschließen. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß bei Teillieferungen. Sol-che dürfen Sie nicht zurückweisen.

7. Versicherung ist wichtig!

Sie müssen die Ware auf Ihre Kosten versichern. Wenn Sie uns mit dem Abschluß einer solchen Versicherung beauftragen, werden wir die Versicherungsgesellschaft nach bestem Ermessen ohne Haftung auswählen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir weisen darauf hin,
daß wir Verbotskunde im Sinne der SVS (Speditions-Versicherungsschein) /RVS (RollfuhrVersich-rungsschein) sind.

8. Auf Qualität legen wir großen Wert

8.1. Wir stehen Ihnen für handelsübliche Beschaffenheit ein; Muster gelten als ungefähre Typenmuster. Eine absolut mustergetreue Lieferung können wir nicht garantieren. Für die Funktionsfähigkeit gelieferter Ware in Verbindung mit anderen Teilen oder Anlagen, auch wenn diese ebenfalls Waren von uns sind, können wir ebenfalls nicht garantieren. Gewichte und Stückzahlen dürfen bis zu 10% von der vertraglich vereinbarten Menge abweichen, bei DIN-genormten Waren gelten die DIN-Toleranzen.

8.2. Sie sind verpflichtet, die Ware zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen Sie uns unverzüg-lich nach Ankunft der Ware, spätestens innerhalb 7 Kalendertagen, versteckte Mangel unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb 7 Kalendertagen, ansonsten spätestens innerhalb 6 Mona-ten nach Ankunft der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Soweit wir mit Ihnen Wareneingangsprüfungen nach dem Stichprobeverfahren vereinbaren, gehen Kosten zur Überprüfung bei Überschreitung des vereinbarten Grenzqualitätswerts zu Ihren Lasten, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder es liegt ein Verstoß eines unserer vertretungsberechtigten Organe gegen eine vertragswesentliche Pflicht vor.

8.3. Wenn Ware be- oder weiter verarbeitet wird, geschieht dies auf Ihre Gefahr. Unsere Gebrauchsan-weisung und Beratung sind unverbindlich und befreien Sie nicht von Ihrer Pflicht zur rechtzeitigen Prüfung unserer Produkte auf Eignung für Ihre Zwecke, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahr-lässigkeit oder aber es liegt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch eines unserer vertretungsberechtigten Organe vor.

8.4. Ihre Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl beschränkt. Scheitert die Nachbesserung bzw. verweigern wir die Ersatzlieferung und erfolgte trotz
Ihrer Nachfristsetzung die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung nicht fristgemäß sind Sie auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verwiesen. Wir haften aber nicht für natürliche Abnutzung und für Schäden, die durch falsche oder mangelhafte Montage oder Bedienung, Überbeanspruchung, elektrische, elektrochemische oder chemische Einflüsse sowie ungeeignete Betriebs- und Einbauver-hältnisse oder Verwendungsverhältnisse entstehen, es sei denn, wir wären dafür verantwortlich.

Sie haben auch keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn durch andere als unsere Betriebsangehöri-gen oder von uns beauftragte Spezialisten, in das Lieferobjekt Eingriffe vorgenommen werden. Bis zur Mangelbeseitigung können Sie den Teil des Entgelts zurückhalten, der für die Mangelbeseitigung er-forderlich ist. Soweit Sie sich in Verzug befinden, können wir die Mangelbeseitigung bis zur Beendi-gung des Verzuges zurückhalten.

8.5. Über die vorbezeichneten Gewährleistungsrechte hinaus stehen Ihnen weitere Ansprüche, insbe-sondere Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie von Män-gelfolgeschäden und Sachschaden nicht zu, es sei denn, diese beruhten auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits oder auf dem Verschulden eines unserer vertretungsberechtigten Organe bei der Verletzung von Kardinalspflichten. Dies gilt auch für die Haftung für Personenschäden.

8.6. Nur wenn wir Ihnen eine bestimmte Eigenschaft unserer Lieferung schriftlich zugesichert haben, können Sie deren Fehlen geltend machen.

8.7. Schadenersatzansprüche gegen uns sind in jedem Falle der Höhe nach auf den Umfang der Liefe-rung beschränkt, es sei denn, uns treffe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder es läge ein schuldhaf-ter Verstoß eines unserer vertretungsberechtigten Organe gegen eine wesentliche Vertragspflicht vor. Das gleiche gilt, wenn weniger als 5% der Liefermenge zu beanstanden sind.

8.8. Wir übernehmen keine Haftung für Untergründe wie Lackoberflächen, die vom Kunden bereitge-stellt werden. Wenn wir unsere Dienstleistung ausführen, können wir davon ausgehen, dass der Unter-grund fachgerecht vorbereitet und die Lackierung oder Beschichtung entsprechend den Regeln für Beschichtungs- und Lackierarbeiten ausgeführt wurde.

Das gleiche gilt für das Entfernen von Folien oder Folienelementen. Das Risiko von Lackablösungen bei der Neutralisierung oder Anbringung von Folien trägt der Auftraggeber.

9. Mein und Dein

9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gleich, auf welchem Rechtsgrunde diese beruhen – bleiben unsere Lieferungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung sichert das uns vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderung. Sie haben die Pflicht, die Waren auf Ihre Kosten bis zur Bezahlung gesondert zu verwahren und zu unseren Gunsten gegen Elementarschaden zu versi-chern. Sollten Dritte Eingriffe in unser Eigentum vornehmen, namentlich im Wege der Zwangsvollstreckung Beschlagnahmungen erwirken, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Wenn Sie Ihre Zahlung durch Schecks oder in sonstiger Weise erfüllungshalber vornehmen, gilt die Zahlung dann als bewirkt, wenn die Bareinlösung erfolgt und sich daran eine zweiwöchige Gutschriftsdauer an-schließt.

9.2. Wenn Sie von uns gelieferte Ware bearbeiten oder weiterverarbeiten, geschieht dies für uns, ohne daß wir daraus verpflichtet werden. Wenn Sie die Ware vermischen, vermengen oder verbinden oder einbauen, so treten Sie uns schon jetzt Ihr Eigentum oder Miteigentum an den vermischten, vermeng-ten oder neuen Gegenständen ab. Sie werden diese für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahren. Dem Eigentümer der Hauptsache müssen Sie unser Eigentumsrecht mitteilen; außerdem werden Sie uns vor Verarbeitung den Eigentümer der Hauptsache benennen.
Befinden Sie sich in Zahlungsverzug, sind wir befugt, die gelieferte Ware, auch eingebaute oder vermischte oder verbundene oder sonstige verarbeitete Ware, zurückzunehmen. Dabei entstehende Kos-ten gehen zu Ihren Lasten, wobei wir uns weitergehende Schadenersatzansprüche ausdrücklich vorbehalten.

9.3. Wir ermächtigen Sie, die Ware oder das daraus hergestellte neue Gut im ordnungsgemäßen Verkaufsgang unter Eigentumsvorbehalt gegen Bar- und Wechselzahlung weiter zu veräußern, wir untersagen Ihnen aber ausdrücklich, es an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Die Forderungen, die Ihnen aus dem Weiterverkauf zustehen, treten Sie schon jetzt in voller Höhe mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar auch den Fall, daß Sie die Ware be- oder verarbeitet oder eingebaut haben. Entsprechendes gilt, wenn wir unser Eigentum deshalb verlieren, weil Sie die Sache mit einem Grundstück verbunden haben. Solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommen, sind Sie ermächtigt, diese Forderung für unsere Rechnung einzuzie-hen. Wir sind jedoch befugt, jederzeit dem Endabnehmer den Forderungsübergang mitzuteilen und andere Weisungen Ihnen gegenüber zu erteilen. Soweit wir darauf bestehen, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich den Abnehmer zu nennen und die zur Rechtsverfolgung notwendigen Unterlagen heraus-zugeben.

9.4. Wir weisen darauf hin, daß es nicht als Rücktritt vom Vertrag zu werten ist, wenn wir den Eigen-tumsvorbehalt geltend machen. Wenn der Wert des Sicherungsgutes oder der uns abgetretenen Forderung unsere Forderung an Sie um mehr als 20% übersteigt, geben wir auf Ihr Verlangen nach unserer Wahl einen entsprechenden Teil der Sicherheiten frei.

10. Zahlung

10.1. Zur bequemen Zahlung gewähren wir Ihnen 30 Tage Zahlungsziel netto Kasse ab Rechnungsda-tum. Zahlen Sie bar, per Überweisung, durch Scheck, können Sie bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto abziehen. Soweit Sie wegen Mängeln Zahlung zurückhalten, erlischt das Skontierungsrecht.

10.2. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir Wechsel nur zahlungshalber und nur nach besonderer Vereinbarung vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit annehmen können. Sie tragen dann alle Wechselkosten, auch Diskontspesen und Zinsen, einen Skontoabzug können wir Ihnen in diesem Falle nicht einräumen.

10.3. Wenn wir Ihnen Zahlungen stunden oder wenn Sie sich mit der Zahlung in Verzug befinden, müssen Sie uns Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank entrichten, ohne daß es eines Nachweises der Höhe der angefallenen Zinsen bedarf. Ihnen bleibt es unbenommen, im Einzelnen den Anfall geringerer Zinsen nachzuweisen. Wir behalten uns außerdem vor, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Im Verzugsfalle können wir Ihnen gegenüber allen einschlägigen Forderungen sofort fällig stellen und ausstehende Leistungen auf diesen oder andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten. Wenn Sie trotz Mahnung Ihren Zah-lungsverpflichtungen nicht nachkommen, sind wir unter Aufrechterhaltung des Vertrages im Übrigen befugt, neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen pauschal 1,4% der Auftragssumme als Bearbeitungsgebühr zu fordern. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen nachzuweisen, dass uns ein geringerer Bearbeitungsaufwand entstanden ist. Soweit Sie bei Verzug eine Nachfrist, die wir Ihnen auf mindestens eine Woche einräumen, nicht beachten, sind wir zum Rücktritt befugt. Ziff.1.6. gilt sinngemäß.

10.4. Gegen eine Forderung von uns können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell-ten Gegenforderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur wegen solcher Ansprüche ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn Sie Kaufmann sind, müssen Sie zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts im Übrigen unsere vorherige schriftliche Einwilligung einholen. Ansprüche aus verspäteter Rechnungslegung stehen Ihnen im Übrigen nicht zu.

10.5. Wenn wir feststellen, daß berechtigte Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit bestehen, Ihre Kredit-würdigkeit vermindert ist, eine fällige Forderung von Ihnen nicht bezahlt wird, Sie Ihre Firma auflösen oder ändern oder wir über Ihre Kreditwürdigkeit bei Vertragsabschluß im Irrtum waren, sind wir berech-tigt, für laufende Abschlüsse oder Geschäfte von Ihnen Sicherheiten zu verlangen. Stattdessen kön-nen wir nach unserer Wahl auch für fällige Lieferungen Vorauszahlungen in bar verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne daß daraus Schadenersatzansprüche erhoben werden können, es sei denn, wir hatten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten oder eines unserer vertretungsberechtigten Organe treffe ein Verschulden wegen Verletzung einer Kardinalspflicht. Ziff.1.6. gilt sinngemäß.

10.6. Beachten Sie, daß wir befugt sind, auch entgegen Ihrer Bestimmungen Zahlungen von Ihnen auf eine andere Forderung zu verwenden. Soweit Sie Barzahlungen für an uns abgetretene Forderungen entgegennehmen, haben Sie diese gesondert von Ihrem sonstigen Vermögen zu verwahren und an uns unverzüglich abzuführen. Insoweit bestehende Bankguthaben gelten in Höhe der empfangenen Zah-lungen als an uns abgetreten.

10.7. Im Übrigen behalten wir uns das Recht vor, im Einzelfall andere als die o.g. Zahlungsbedingungen festzulegen.

11. Patent ist Patent

Patente müssen Sie in jedem Fall beachten. Wir können keine Gewähr für patentfreie Verwendung unserer Lieferungen übernehmen. Sie sind daher verpflichtet zu prüfen, ob durch die Verwendung un-serer Lieferungen in Schutzrechte eingegriffen wird. Verletzen Sie die Rechte aus dem Liefervertrag, stehen evtl. Schutzrechte einer Verwertung der Ware durch uns nicht entgegen.

12. Vertrauen ist Vertrauen

12.1. Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen der Zusammenarbeit mit Ihnen zur Kenntnis gelangen-den Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegen-heitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu-stande kommt.

12.2. Sämtliche Angaben und Daten, die Sie uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder eines Lie-fervertrages übermitteln, werden in unserem Hause elektronisch verarbeitet und gespeichert. Dabei achten wir auf die Bestimmungen der DSGVO.

13. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sofern die-se für eine Vertragsbegründung, -durchführung, -erfüllung sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit zur Anbahnung oder Durchführung eines Vertragsverhältnisses oder im Rahmen der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen die Angabe personenbezogener Daten erforderlich ist, ist eine Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO rechtmäßig.

Erteilen Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Weitergabe an Dritte, Auswertung für Marketingzwecke oderwerbliche Ansprache), ist die   Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, schriftlich bei uns widerrufen werden.
Sofern erforderlich und gesetzlich zulässig, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentlichen Vertragszwecke hinaus zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art.6 Abs.1lit.c DSGVO. Darüber hin-aus erfolgt eine Verarbeitung ggf. zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Gegebenenfalls werden wir Sie unter Angabe des berechtigten Interesses gesondert informieren, soweit dies gesetzlich vorgegeben ist.

14. Wenn wir streiten

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn Sie Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder im Inland keinen Sitz haben, unser Firmensitz. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der BRD. Ausgenommen ist jedoch die Anwendung der Konvention der Vereinten Nationen betreffend die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf (UN-Kaufrecht CISG – Convention on Contracts for the International Sale of Goods – v. 11.4.1980).

15. Vertrag ist Vertrag

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, werden wir uns gemeinsam mit Ihnen bemühen, den mit der unwirksamen Regelung er-strebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere Weise zu erreichen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wenn wir in einem oder mehreren Einzelfällen in Abstimmung mit Ihnen vom Ver-tragstext abweichend handeln, begründet diese Übung keine Rechte oder Pflichten im Übrigen.

Burgdorf, den 01.08.2021

CKT.Folientechnik:

Geschäftsleitung

Our following General Terms and Conditions of Business apply to all our supplies and services. They are contained in each Contract with us and will apply to the whole period of our commercial relationship with you. You will accept these General Terms and Conditions of Business by giving a commission or accepting the delivery or service at the latest. We expressly contradict any of your conflicting conditions in deviation from them. Our silence will not be regarded as Contract. If we make conditions deviating from these Conditions or subsidiary Contracts with you, they must be confirmed in writing by our managing board to be effective. This will also apply to subsidiary Contracts made by our employees working outside the office. This term will also apply to the waiving of the clause on the written form itself.If we draw up tenders, these will be unbinding with regard to price, quantity, delivery deadline and the possibility of supply. An offer will not become binding on us until we confirm it in writing. Our brochures, drawings, advertising texts, information about dimensions and weight and details about the quality, type, composition and dimensional stability of our services will only be binding if we expressly confirm them in writing.

We reserve the right of ownership and copyright to all cost estimates, drawings, layouts and other documents; they must not be made accessible to third parties or duplicated.

You must not transfer your rights against us arising from all Contracts to third parties; thus you must neither cede nor mortgage them.

If you withdraw from the order for reasons for which we are not responsible, we shall have the right to invoice the costs for planning, preparation of the work, wages and material and our lost profit arising up to the time of the withdrawal, but at least 25% of the net order sum and 35% in the case of special preparations, without further evidence. We reserve the right to make further claims for damages.

Our works are protected by copyright legislation as individual intellectual creations. These regulations will also apply as agreed if the level of invention necessary in accordance with §2 UrhG [copyright law] has not been reached.

You will not be entitled to use the suggestions, samples or layouts submitted at the offer stage, independently of whether they are protected by copyright or not. This will also apply to a use in a modified form or by third parties.

If we are commissioned by you to make a presentation, you will acknowledge that the formulation of the details of the conception must be paid for appropriately. Our current Price List or the usual royalty payments in the sector will apply if a royalty has not been agreed. We are not able to work subject to confirmation or free of charge under any circumstances, even if the preparations submitted or discussions that have taken place are not used.

Suggestions and instructions for technical, design and other reasons and other co-operation on your part will not have any influence on the royalty. They will also not justify any joint copyright, unless this has been expressly agreed.

Our prices and subsidiary costs are ex works, with the exception of packaging and VAT. We shall accept responsibility to you for standard composition; samples will be held as approximate representative samples. We shall be unable to guarantee delivery absolutely true to the sample. The weight and the number of pieces may deviate from the contractually agreed quantity by up to 10%; the DIN tolerances will apply in the case of wares subject to DIN Norms.

You will be obliged to check the goods. You must notify obvious deficiencies to us in writing immediately following taking possession of the goods and concealed deficiencies immediately after discovery, within 7 calendar days at the latest, otherwise within 6 months after the arrival of the goods. The goods will be regarded as approved otherwise.

Your guarantee claims will be restricted to improvement or replacement delivery, according to our preference. If the improvement fails, or if we refuse the replacement delivery or if the improvement or the replacement delivery does not take place within the specified time, in spite of the fact that you have set additional time for the performance of the contract, you will be referred to the legal guarantee claims. However, we shall not be liable for natural wear and tear or for damage arising because of incorrect or deficient installation or operation, unless we have been responsible for it.

You will only be able to claim the failure of our delivery if we have promised a particular characteristic of it.

Our deliveries will remain our property until our claims, whatever causes in law they rest on, have been paid completely.

We shall grant you a credit period of 30 days net cash from the date of the invoice, for easy payment. You will be able to deduct 2% discount if you pay cash, by bank transfer or by cheque in the case that payment is received within 8 days of the date of the invoice. The right to a discount will cease to exist, to the extent that you hold back payments because of deficiencies.

In the case of productions that require layout and preliminary tasks and exceed the order value of € 500.00, we must have received an advance payment of 50% of the value of the order before realization begins.

If we give you time to pay or if your payment is delayed, you will have to pay interest for delay to us at a level of at least 8% above the current basic interest rate or the German Federal Bank, without the need for proof of the level of interest incurred. Apart from this, we shall be authorized to require 1.4% of the order sum as a flat-rate processing fee, in addition to the assertion of claims for damages, subject to the continuation of the Contract, if you do not comply with your obligations to pay in spite of a demand.

We are committed to protect all commercial secrets that we gain within the framework of our co-operation with you with the care and attention of a responsible businessman and to treat all information and documents in relation too them confidentially. The obligation to provide care and confidentiality will last beyond the termination of the Contract and will also apply if a co-operation does not take place.

The place of fulfilment and venue of jurisdiction is Burgdorf / Germany